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Deutschsprachiger Optiker und Hörakustiker in Puerto de Mazarrón

Deutsch am Tresen und in der Messkabine, nicht als Faltblatt. Und dazu das, worüber niemand spricht: was Ihre Krankenkasse noch zahlt, wenn Sie in Spanien wohnen, und was nicht mehr.

Verordnung
In Spanien nicht nötig
Termin
Empfehlenswert
Termin vereinbarenWir rufen Sie zurück und bestätigen Tag und Uhrzeit. Unverbindlich.
Die Flaggen von Spanien, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich, ineinander verwoben
Älterer Mann auf der Hafenmole, dahinter das Meer und die Boote

Was mit dem Umzug nach Spanien aus dem Hörgerätezuschuss wird

Wer als deutscher Rentner in Spanien wohnt, hat Anspruch auf die Leistungen des Wohnlandes, nicht auf die deutschen. Und Spanien zahlt Erwachsenen keine Hörgeräte. Der Zuschuss, den es in Deutschland gäbe, fällt damit praktisch weg.

Das steht in keinem Merkblatt, das man beim Umzug bekommt. Die meisten erfahren es bei uns am Tresen, in dem Moment, in dem sie das erste Angebot in der Hand halten.

Der Weg über die Kostenerstattung

Es gibt einen Weg zurück: die Kostenerstattung nach §13 SGB V. Sie verlangt eine Verordnung vom HNO-Arzt, einen schriftlichen Kostenvoranschlag und die ausdrückliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Alle drei, und alle drei vor dem Kauf.

So deutlich, wie es geht: manche Kassen erstatten einen Teil, wenn die Genehmigung vor dem Kauf eingeholt wird. Verpflichtet ist keine, und wir können es Ihnen nicht versprechen. Was wir tun, ist den Kostenvoranschlag und die Rechnung mit der Aufschlüsselung vorzubereiten, die Ihre Kasse verlangt, und mit der Bestellung zu warten, bis Ihnen geantwortet wurde.

Beträge nennen wir hier bewusst nicht. Zu den deutschen Festbeträgen kursieren mehrere Zahlen, und wir schreiben nichts hin, was wir nicht belegen können. Ihre Kasse nennt Ihnen den Betrag, der für Sie gilt. Rechnen Sie auch im besten Fall mit einer Zuzahlung: erstattet wird höchstens der Festbetrag, nicht der Preis des Geräts.

Für die Brille brauchen Sie in Spanien keine Verordnung

Brille und Kontaktlinsen bekommen Sie hier ohne ärztliche Verordnung und ohne Überweisung. Sie vereinbaren den Termin direkt bei uns.

Bringen Sie Ihre deutschen Werte mit, auch wenn der Zettel auf Deutsch ist, oder einfach die Brille, die Sie tragen. Wir messen sie mit dem Scheitelbrechwertmesser aus, wissen dann genau, womit Sie heute sehen, und beginnen die Prüfung an diesem Punkt.

Wie der Termin abläuft

Wir sind zu dritt und decken zu dritt drei Sprachen ab. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung Deutsch, dann betreut Sie dieselbe Person von der Tür bis zum Bericht.

Das ist keine Höflichkeit. Bei der Sprachaudiometrie sprechen Sie Wörter nach, und diese Wörter müssen in Ihrer Sprache sein. Sonst misst man Ihr Spanisch und nicht Ihr Gehör.

Wenn Sie britisch versichert sind

Das Formular S1 verschafft den Zugang zum spanischen Gesundheitssystem „on the same basis as a Spanish citizen“, also zu denselben Bedingungen wie für spanische Staatsbürger. Da Spanien Erwachsenen weder Brillen noch Hörgeräte bezahlt, deckt das S1 sie ebenfalls nicht ab.

Die GHIC, früher EHIC, ist etwas anderes: sie gilt für medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts, nicht für Routineuntersuchungen von Augen und Ohren und nicht für Brillen.

Die Unterlagen, die Sie mitnehmen

Das alles bekommen Sie am selben Tag und kostenlos, ob Sie bei uns kaufen oder nicht.

  • Einzelrechnung mit getrennt ausgewiesener Fassung, Gläsern und Veredelungen; beim Hörgerät getrennt nach Gerät, Otoplastik und Anpassung
  • Schriftlicher Bericht der Sehprüfung mit allen Werten
  • Audiogramm beider Ohren, Luft- und Knochenleitung
  • Schriftlicher Kostenvoranschlag vor jeder Bestellung, für den Antrag bei Ihrer Kasse

Wo unsere Auskunft aufhört

Das ist, was wir in der Beratung ausländischer Residenten gelernt haben, und die Regeln ändern sich in jedem Land. Wir sind keine Versicherungsberater: klären Sie die Bedingungen vor dem Kauf mit Ihrer Kasse oder Ihrer Versicherung.

Wenn Sie dafür einen schriftlichen Kostenvoranschlag brauchen, schreiben wir ihn Ihnen, unverbindlich. Er kostet eine halbe Stunde und erspart es, erst zu kaufen und dann zu fragen.

Häufige Fragen

Was soll ich mitbringen?

Die Brille, die Sie jetzt tragen, Ihre letzten Werte, auch wenn der Zettel auf Deutsch ist, und Ihre Hörgeräte samt Unterlagen, falls vorhanden. HNO-Befunde oder Arztbriefe sind ebenfalls nützlich.

Muss ich jemanden zum Übersetzen mitbringen?

Nein. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung Deutsch, dann läuft der ganze Termin auf Deutsch. Wenn Sie trotzdem lieber jemanden dabeihaben, ist überall Platz für eine zweite Person, nur in der Kabine nicht.

Kann ich mein Hörgerät hier warten lassen, wenn ich es in Deutschland gekauft habe?

Ja, gleich welcher Marke. Wir messen es in der Messbox durch und prüfen in Ihrem Ohr, was tatsächlich ankommt. Ob Ihre Kasse eine Reparatur mitträgt, klären Sie bitte direkt mit ihr.

Stellen Sie die Rechnung direkt an meine Kasse?

Wir stellen sie auf Ihren Namen aus, vollständig aufgeschlüsselt, so wie Kassen und Versicherungen es verlangen. Eine Erstattung können wir Ihnen nicht zusichern: das entscheidet Ihre Kasse.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine fachliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Augenoptiker, Hörakustiker oder Arzt.